Gerichtsurteil:
Beschlossen und verkündet vom Oberlandgericht Wien (in letzter Instanz) am 22.09.2011,
unter Senatspräsidentin Dr. Pisan und Richter Pohlmann sowie Magister Nigl!:
Der Revisionsrekurs der klagenden Partei (ITF-D, vertreten durch RA. Dr. Th. Wiesinger ) ist abgelehnt und die klagende Partei (ITF-D) ist schuldig die Kosten der Verfahren (Streitwert 30.000 Euro), nebst weiteren Kostenpunkten zu zahlen! - ausgefertigt am 05.10.2011
Das Oberlandesgericht hat im o. g. Urteil in seiner 27-seitigen Begründung ganz klar und eindeutig festgestellt, dass Mr. Chang-Ung der einzige und wahre legitime Präsident des Weltverbandes International Taekwon-Do Federation ist!
In diesem 27-seitigen Gerichtsdokument wird alles detailiert erklärt und auch woran die nationale ITF-D rechtlich gescheitert ist.
Chang-Ung wurde von 120 Mitgliedern (Nationen) in Griechenland / Thessloniki eindeutig zum Nachfolge-Präsidenten von General Choi bestätigt. - und weitere Gerichtsinstanzen haben dies klar in ihren Urteilen bekräftigt!
Im Klartext: Die ITF-Germany ist, nach der rechtlichen Erkennung des Oberlandesgericht Wien, der offizielle deutsche Vertreter des legitimen ITF-Weltverbandes!
Einzusehen unter folgenden Aktenzeichen: 12Cg 11/06k - 110 und 15R41/11a





