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Autorisierte Prüfer der ITF-G

Alle aufgeführten Prüfer/innen sind vom Präsidium der ITF-G autorisiert

Kupprüfungen bis 1. Kup bedürfen keine gesonderten Anträge.
 

1. bis 3. Dan

Anwärter/innen zum 1. bis 3. Dan müssen einen schriftlichen Antrag mit Foto und
Kopie der letzten Urkunde beim Präsidium der ITF-G einreichen.
Für die Zulassung müssen die Probanden alle gesetzten Voraussetzungen erfüllt haben.
- siehe Prüfungsordnung (POT ITF-G)!
 

Ab 4. Dan und höher

Anwärter/innen zum 4. Dan und höher müssen mindestens 4 Wochen vor Durchführung
einer Prüfung einen gesonderten Dan-Antrag einreichen. Für die Zulassung fordert der Weltverband,
neben einen gesonderten Danantrag, einen zusätzlichen Qualifikationsnachweis in Form einer
schriftlichen Arbeit des Probanden.
Beides (Antrag und Thesis) sind zeitgleich über das Präsidium der ITF-G einzureichen!
Erst ab Zulassung durch den Weltverband kann die Prüfung durchgeführt werden.
Ebenso müssen die Probanden auch hier alle Voraussetzungen erfüllt haben.
- siehe Prüfungsordnung (POT ITF-G)!

 

Schulen und Vereine die Prüfungen durchführen möchten und keinen legitimierten Prüfer haben,
können über das Präsidium der ITF-G einen autorisierten Prüfer und Kup-Urkunden bestellen.

Erforderliche Anträge und Prüflisten bitte beim Präsidium der ITF-G ordern.

 

Prüferliste 2017

Vorname

Nachname

Prüfer-Nr.

Karip

Tercan

18

 

 

 

Irena

Tsvetkov

16

Iliya

Tsvetkov

15

Björn

Wolle

14

 

 

 

Osman

Eryörük

12

Helmut

Schrempf

11

Oliver

Drexler

10

Ralf

Cebulla

O9

Suad

Bajramovic

O8

 

 

 

Wilfried

Peters

O6

Burkhard

Ladewig

O5

Seyfettin

Eryörük

O4

Bruno

Newel

O3

Andreas

Granzow

O2

Morris

AlaRashi

O1

 

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