Alle aufgeführten Prüfer/innen sind vom Präsidium der ITF-G autorisiert
Kupprüfungen bis 1. Kup bedürfen keine gesonderten Anträge.
1. bis 3. Dan
Anwärter/innen zum 1. bis 3. Dan müssen einen schriftlichen Antrag mit Foto und
Kopie der letzten Urkunde beim Präsidium der ITF-G einreichen.
Für die Zulassung müssen die Probanden alle gesetzten Voraussetzungen erfüllt haben.
- siehe Prüfungsordnung (POT ITF-G)!
Ab 4. Dan und höher
Anwärter/innen zum 4. Dan und höher müssen mindestens 4 Wochen vor Durchführung
einer Prüfung einen gesonderten Dan-Antrag einreichen. Für die Zulassung fordert der Weltverband,
neben einen gesonderten Danantrag, einen zusätzlichen Qualifikationsnachweis in Form einer
schriftlichen Arbeit des Probanden.
Beides (Antrag und Thesis) sind zeitgleich über das Präsidium der ITF-G einzureichen!
Erst ab Zulassung durch den Weltverband kann die Prüfung durchgeführt werden.
Ebenso müssen die Probanden auch hier alle Voraussetzungen erfüllt haben.
- siehe Prüfungsordnung (POT ITF-G)!
Schulen und Vereine die Prüfungen durchführen möchten und keinen legitimierten Prüfer haben,
können über das Präsidium der ITF-G einen autorisierten Prüfer und Kup-Urkunden bestellen.
Erforderliche Anträge und Prüflisten bitte beim Präsidium der ITF-G ordern.
Prüferliste 2017
Vorname |
Nachname |
Prüfer-Nr. |
Karip |
Tercan |
18 |
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Irena |
Tsvetkov |
16 |
Iliya |
Tsvetkov |
15 |
Björn |
Wolle |
14 |
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Osman |
Eryörük |
12 |
Helmut |
Schrempf |
11 |
Oliver |
Drexler |
10 |
Ralf |
Cebulla |
O9 |
Suad |
Bajramovic |
O8 |
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Wilfried |
Peters |
O6 |
Burkhard |
Ladewig |
O5 |
Seyfettin |
Eryörük |
O4 |
Bruno |
Newel |
O3 |
Andreas |
Granzow |
O2 |
Morris |
AlaRashi |
O1 |